AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MacTrade GmbH
für Bestellungen über den Onlineshop www.mactrade.de
Anbieter und Geschäftspartner
MacTrade GmbH
Bajuwarenstraße 2f
93053 Regensburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 941 / 78532-20
E-Mail: vertrieb@mactrade.de
Website: www.mactrade.de
Registergericht: Amtsgericht Regensburg
Handelsregisternummer: HRB 7165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE197223467
Geschäftsführer: Marcus Zamecnik und Stephen Sheppard
Nachfolgend „MacTrade“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, Software, digitalen Inhalten und damit zusammenhängenden Nebenleistungen, die ein Kunde mit MacTrade über den Onlineshop www.mactrade.de oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail oder Telefon, abschließt. Für Reparatur-, Installations-, Miet-, Abonnement-, Finanzierungs-, Versicherungs-, Trade-in- oder sonstige Dienstleistungen können ergänzende oder gesonderte Bedingungen gelten.
- 2. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
- 3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- 4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- 5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern MacTrade ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch dann, wenn MacTrade in Kenntnis solcher Bedingungen eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.
- 6. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Erklärungen von MacTrade haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 7. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden vor Abgabe seiner Bestellung abgerufen und gespeichert werden.
§ 2 Produktdarstellung, Angebote und Bestellung
- 1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von MacTrade zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
- 2. Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Vor Abgabe der Bestellung kann er seine Eingaben mit den im Bestellprozess vorgesehenen technischen Mitteln erkennen, berichtigen oder löschen.
- 3. Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
- 4. Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden insbesondere die wesentlichen Merkmale der Produkte, der Gesamtpreis, anfallende Versandkosten, Lieferbeschränkungen und die akzeptierten Zahlungsmittel angezeigt.
- 5. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Bestell-, Rechnungs-, Liefer- und Kontaktdaten anzugeben und sicherzustellen, dass E-Mails von MacTrade und den zur Vertragsabwicklung eingesetzten Dienstleistern empfangen werden können.
- 6. Individuelle Angebote, Kostenvoranschläge und Preisangaben von MacTrade sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ist ein Angebot ausdrücklich verbindlich und enthält es keine andere Bindungsfrist, kann es innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang angenommen werden.
- 7. Bildungs-, Education-, Studenten-, Mitarbeiter- oder sonstige nachweisabhängige Sonderpreise dürfen nur von Kunden in Anspruch genommen werden, die die jeweils angegebenen Voraussetzungen erfüllen. MacTrade kann vor Annahme der Bestellung einen geeigneten Nachweis verlangen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann MacTrade die Bestellung ablehnen oder dem Kunden den Abschluss zu einem anderen Preis anbieten. Eine Preisänderung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
§ 3 Bestelleingangsbestätigung, Zahlung und Vertragsschluss
- 1. Nach Eingang einer elektronischen Bestellung übermittelt MacTrade dem Kunden unverzüglich eine automatisch erzeugte Bestelleingangsbestätigung. Diese bestätigt ausschließlich den Zugang der Bestellung bei MacTrade.
- 2. Die Bestelleingangsbestätigung stellt weder eine Annahme des Angebots des Kunden noch eine Auftragsbestätigung dar. Durch sie kommt noch kein Vertrag zustande.
- 3. Weder die Auswahl einer Zahlungsart noch die Autorisierung, Reservierung, Belastung, Abbuchung oder Einziehung eines Zahlungsbetrags noch der Eingang oder die Gutschrift einer Zahlung bei MacTrade oder einem eingesetzten Zahlungsdienstleister stellen für sich allein eine Annahme der Bestellung dar.
- 4. Dies gilt insbesondere bei Zahlungen per Vorkasse, Banküberweisung, Kreditkarte, PayPal, PayPal Express, Rechnungskauf, Ratenzahlung, Finanzierung oder über sonstige Zahlungs- oder Finanzierungsdienstleister.
- 5. Eine vor Vertragsschluss geleistete oder eingezogene Zahlung wird als Vorauszahlung unter dem Vorbehalt der Annahme der Bestellung entgegengenommen. Aus der Entgegennahme, Belastung, Abbuchung oder Gutschrift der Zahlung kann der Kunde nicht auf die Annahme seiner Bestellung schließen.
- 6. Auch eine Zahlungsinformation, Zahlungsaufforderung, Transaktionsbestätigung, Finanzierungsbestätigung oder Pro-forma-Rechnung stellt keine Annahme der Bestellung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Auftragsannahme bezeichnet ist. Eine endgültige Rechnung wird grundsätzlich erst nach Vertragsschluss ausgestellt.
- 7. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn MacTrade das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt durch das zuerst eintretende der folgenden Ereignisse:
- a) MacTrade übermittelt dem Kunden eine gesonderte, ausdrücklich als solche bezeichnete Auftragsannahme oder verbindliche Auftragsbestätigung;
- b) MacTrade übermittelt dem Kunden eine Versandbestätigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass die bestellte Ware versendet wird;
- c) MacTrade versendet die bestellte Ware; oder
- d) MacTrade übergibt die bestellte Ware unmittelbar an den Kunden oder an einen von ihm benannten empfangsberechtigten Dritten.
- 8. Eine bloße Mitteilung über die Bearbeitung, Prüfung, Zahlungsabwicklung, Warenreservierung, Versandvorbereitung oder den voraussichtlichen Lieferstatus stellt keine Annahme dar.
- 9. MacTrade kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung annehmen. Bei Bestellungen, die von einer Finanzierung, einer Identitäts- oder Bonitätsprüfung, der Prüfung eines Berechtigungsnachweises oder einer individuellen Produktkonfiguration abhängen, beträgt die Annahmefrist zehn Werktage. Die verlängerte Frist beginnt erst, wenn die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von MacTrade.
- 10. Wird das Angebot innerhalb der maßgeblichen Annahmefrist nicht angenommen, ist der Kunde nach Fristablauf nicht mehr an sein Angebot gebunden.
- 11. Bis zur Annahme kann MacTrade eine Bestellung vollständig oder teilweise ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, fehlerhaften Produkt- oder Preisangaben, nicht erfolgreicher Zahlungs-, Identitäts-, Berechtigungs-, Bonitäts- oder Betrugsprüfung, Verstößen gegen Mengen- oder Aktionsbedingungen oder einer nicht belieferbaren Anschrift. Zwingende gesetzliche Diskriminierungsverbote bleiben unberührt.
- 12. Bei einer Bestellung mehrerer Artikel oder Mengen kann MacTrade das Angebot nur teilweise annehmen. Der Vertrag kommt dann ausschließlich hinsichtlich der angenommenen Artikel und Mengen zustande.
- 13. Wird eine Bestellung nicht oder nur teilweise angenommen, weist MacTrade bereits erhaltene Zahlungen für die nicht angenommenen Artikel oder Mengen unverzüglich zur Rückzahlung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel an. Bearbeitungszeiten von Banken oder Zahlungsdienstleistern bleiben unberührt.
- 14. MacTrade speichert den Vertragstext und die Bestelldaten nach Maßgabe der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
§ 4 Preise, Versandkosten, Preisfehler und Sonderaktionen
- 1. Die gegenüber Verbrauchern im Onlineshop angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und gegebenenfalls anwendbarer gesetzlicher Abgaben. In einem ausschließlich Unternehmern zugänglichen Bereich können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
- 2. Zusätzlich können Versand-, Verpackungs-, Versicherungs- oder sonstige vor Vertragsschluss ausgewiesene Nebenkosten anfallen.
- 3. Maßgeblich ist der Preis, der dem Kunden bei Abgabe seiner Bestellung angezeigt wird und zu dem MacTrade das Angebot annimmt. Nach Vertragsschluss führen nachträgliche Preisänderungen eines Herstellers oder Vorlieferanten nicht zu einer Änderung des vereinbarten Kaufpreises.
- 4. Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Übertragungs-, Darstellungs- oder Systemfehler bleiben unberührt. MacTrade kann eine noch nicht angenommene Bestellung ablehnen. Ist bereits ein Vertrag zustande gekommen, bleiben die gesetzlichen Anfechtungsrechte unberührt. Ein Preis ist nicht allein deshalb offensichtlich fehlerhaft, weil er von einer unverbindlichen Preisempfehlung, einem Wettbewerberpreis oder einem später geänderten Herstellerpreis abweicht.
- 5. Rabatte, Gutscheine, Aktionspreise und sonstige Vergünstigungen gelten nur unter den jeweils angegebenen Voraussetzungen und sind nicht miteinander kombinierbar, sofern nichts anderes angegeben ist. Eine Barauszahlung oder nachträgliche Anrechnung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- 6. Bei Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Einfuhrabgaben und Steuern anfallen. Diese werden nicht von MacTrade erhoben und sind vom Kunden an die zuständigen Stellen zu entrichten.
- 7. Lieferungen erfolgen nur in die Länder und Gebiete, die im Bestellprozess ausgewählt werden können. Andere Lieferungen erfolgen ausschließlich nach individueller Prüfung; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- 1. Die für die jeweilige Bestellung verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt. MacTrade ist nicht verpflichtet, für jede Bestellung sämtliche grundsätzlich angebotenen Zahlungsarten bereitzustellen.
- 2. MacTrade kann die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten insbesondere vom Bestellwert, der Lieferanschrift, dem Ergebnis einer Identitäts-, Berechtigungs-, Bonitäts- oder Betrugsprüfung sowie von den Vorgaben des jeweiligen Zahlungs- oder Finanzierungsdienstleisters abhängig machen.
- 3. Die erfolgreiche Autorisierung, Reservierung, Belastung, Abbuchung oder Einziehung des Zahlungsbetrags sowie der Eingang oder die Gutschrift einer Zahlung führen entsprechend § 3 für sich allein weder zur Annahme der Bestellung noch zum Vertragsschluss.
- 4. MacTrade kann die Annahme einer Bestellung von der erfolgreichen Zahlungsautorisierung, dem vollständigen Zahlungseingang oder der endgültigen Finanzierungsbestätigung abhängig machen. Die erfolgreiche Zahlung oder Finanzierungsbestätigung verpflichtet MacTrade jedoch nicht zur Annahme der Bestellung.
- 5. Bei Vorkasse kann der Kunde bereits vor Annahme seiner Bestellung eine Zahlungsinformation erhalten. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt des Vertragsschlusses. Auch der vollständige Eingang des Vorkassebetrags begründet keinen Vertrag.
- 6. Bei Kreditkarte, PayPal oder anderen Zahlungsdienstleistern kann der Betrag vor Vertragsschluss autorisiert, reserviert, belastet oder eingezogen werden. Der Vertrag kommt gleichwohl erst nach Maßgabe von § 3 zustande.
- 7. Bei Finanzierung oder Ratenzahlung kann ein gesonderter Darlehens- oder Finanzierungsvertrag mit dem Finanzierungspartner zustande kommen. Der Kaufvertrag über die Ware kommt unabhängig davon erst durch Annahme der Bestellung nach § 3 zustande. Die Rückabwicklung verbundener Verträge richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen des Finanzierungspartners.
- 8. MacTrade ist berechtigt, Kaufpreisforderungen an Zahlungs-, Finanzierungs- oder Factoringdienstleister abzutreten. Nach Mitteilung der Abtretung kann der Kunde mit schuldbefreiender Wirkung nur an den in der Rechnung oder Abtretungsmitteilung genannten Zahlungsempfänger leisten. Gesetzliche Einwendungen und Einreden des Kunden bleiben unberührt.
- 9. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig. Bei Rechnungskauf gilt die auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsfrist.
- 10. Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie nachträglich abgelehnt, aufgehoben, widerrufen oder zurückgebucht, kann MacTrade dem Kunden eine angemessene Frist zur Verwendung einer anderen Zahlungsart setzen. Wurde noch kein Vertrag geschlossen, bleibt MacTrade zur Ablehnung der Bestellung berechtigt. Wurde bereits ein Vertrag geschlossen, bleiben die gesetzlichen Rechte auf Zahlung, Zurückbehaltung, Rücktritt und Schadensersatz unberührt.
- 11. Wird eine Bestellung nicht oder nur teilweise angenommen, wird eine bereits erhaltene Zahlung für die nicht angenommenen Positionen unverzüglich zur Rückzahlung angewiesen.
- 12. Gegenüber Unternehmern gilt: Werden MacTrade nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen und den Zahlungsanspruch gefährden, kann MacTrade für noch ausstehende Lieferungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und die Leistung bis dahin zurückhalten. Wird die Sicherheit trotz angemessener Fristsetzung nicht erbracht, bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Schadensersatzrechte unberührt.
- 13. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ein Unternehmer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
- 14. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Lieferung, Lieferzeiten und Annahmeverzug
- 1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Zustellung dort möglich ist.
- 2. Maßgeblich ist die vor Abgabe der Bestellung angegebene Lieferfrist oder der angegebene Lieferzeitraum. Liefertermine sind nur dann Fixtermine, wenn MacTrade sie ausdrücklich als verbindlichen Fixtermin bestätigt hat.
- 3. Die Lieferfrist beginnt am Tag nach Vertragsschluss. Ist Vorauszahlung vereinbart, beginnt sie frühestens am Tag nach Vertragsschluss und vollständigem Zahlungseingang; maßgeblich ist das zuletzt eintretende Ereignis.
- 4. Fällt der letzte Tag einer Lieferfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, endet die Frist am nächsten Werktag.
- 5. Angaben wie „sofort lieferbar“, „auf Lager“ oder konkrete Lieferzeiträume beziehen sich auf den bei Abgabe der Bestellung angezeigten Lieferstatus. Vor Annahme der Bestellung begründen sie noch keine Lieferpflicht.
- 6. MacTrade ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden selbständig nutzbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt und dem Kunden dadurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen. Ist die Teillieferung für den Kunden erkennbar ohne wirtschaftliches oder tatsächliches Interesse, erfolgt sie nur mit seiner Zustimmung.
- 7. Kann eine Lieferung aus Gründen nicht zugestellt werden, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen einer unzutreffenden Lieferanschrift oder schuldhafter Nichtannahme, kann MacTrade die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten einer erneuten Versendung verlangen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei schuldhafter Verursachung. Die gesetzlichen Regelungen über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
- 8. Befindet sich ein Unternehmer in Annahmeverzug, kann MacTrade die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers einlagern oder durch einen geeigneten Dritten einlagern lassen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- 9. Ereignisse, die MacTrade trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern kann, insbesondere behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Betriebs-, Energie-, Transport- oder Kommunikationsstörungen, Cyberangriffe, Naturereignisse oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt, verlängern Lieferfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
§ 7 Selbstbelieferung und Nichtverfügbarkeit nach Vertragsschluss
- 1. Soweit eine Ware nicht aus dem eigenen Lagerbestand geliefert wird, kann die Lieferung unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Hersteller oder Vorlieferanten stehen.
- 2. MacTrade kann nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn MacTrade rechtzeitig ein konkretes, hinsichtlich Produkt und Menge übereinstimmendes Beschaffungsgeschäft abgeschlossen hat, der Hersteller oder Vorlieferant dieses Geschäft nachträglich endgültig storniert oder die Belieferung endgültig verweigert, MacTrade die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und sie bei Vertragsschluss weder kannte noch kennen musste.
- 3. Ein Rücktritt kann unter diesen Voraussetzungen insbesondere bei Produktabkündigung, Einstellung von Produktion oder Vertrieb, Aufhebung von Lieferkontingenten, Entzug einer regionalen Lieferfreigabe oder sonstiger endgültiger Lieferverweigerung in Betracht kommen.
- 4. Eine bloße Erhöhung des Einkaufspreises oder eine Verschlechterung der Kalkulation von MacTrade berechtigt nicht zum Rücktritt, solange das bereits bestehende konkrete Beschaffungsgeschäft vom Hersteller oder Vorlieferanten weiterhin zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt wird.
- 5. Sobald die endgültige Nichtbelieferung feststeht, informiert MacTrade den Kunden unverzüglich und erklärt einen etwaigen Rücktritt ausdrücklich. Bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
- 6. Ist nur ein Teil einer Bestellung endgültig nicht verfügbar, beschränkt sich der Rücktritt grundsätzlich auf diesen Teil. Vom gesamten Vertrag kann nur zurückgetreten werden, wenn die verbleibende Bestellung für den Kunden erkennbar keinen sinnvollen wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zweck mehr erfüllt.
- 7. Ein Ersatz- oder Nachfolgemodell wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geliefert. Bei bloßer Verzögerung ohne endgültige Nichtbelieferung besteht kein Rücktrittsrecht nach dieser Bestimmung.
§ 8 Gefahrübergang, Transportschäden und kaufmännische Untersuchungspflicht
- 1. Gegenüber Verbrauchern trägt MacTrade das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten. Beauftragt der Verbraucher selbst einen von MacTrade nicht zuvor benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- 2. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Transportdienstleister auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und frachtfreier Lieferung.
- 3. Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller zu beanstanden und MacTrade zu informieren. Die Unterlassung hat keine Auswirkungen auf ihre gesetzlichen Ansprüche.
- 4. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und Untersuchung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
- 5. Hat MacTrade einen Mangel arglistig verschwiegen, kann sich MacTrade nicht auf eine Verletzung der Untersuchungs- oder Rügepflicht berufen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- 1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von MacTrade.
- 2. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von MacTrade.
- 3. Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt MacTrade bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab; MacTrade nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
- 4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch einen Unternehmer erfolgt stets für MacTrade. Bei Verarbeitung mit fremden Gegenständen erwirbt MacTrade Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.
- 5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Zugriffe Dritter sind MacTrade unverzüglich mitzuteilen; der Unternehmer hat alle zur Wahrung der Rechte erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
- 6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, gibt MacTrade auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
§ 10 Widerrufsrecht, Sonderkonfigurationen und freiwillige Rücknahmen
- 1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die vor Abgabe der Bestellung bereitgestellt und nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
- 2. Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- 3. Bei technischen Sonderkonfigurationen, insbesondere Apple-CTO- oder BTO-Geräten, greift der Ausschluss nur, wenn das konkrete Gerät aufgrund der individuellen Auswahl des Verbrauchers tatsächlich nicht vorgefertigt hergestellt oder eindeutig personalisiert wird. Die bloße Auswahl einer serienmäßig vorgefertigten Ausstattungsvariante, eine besondere Artikelnummer, eine seltene Konfiguration oder die auftragsbezogene Beschaffung einer Standardware reichen für sich allein nicht aus.
- 4. Sofern ein Produkt nach Prüfung die Voraussetzungen eines gesetzlichen Widerrufsausschlusses erfüllt, wird der Verbraucher hierüber produktbezogen und vor Abgabe seiner Bestellung klar informiert.
- 5. Bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, besteht nach Entfernung der hierfür vorgesehenen Versiegelung kein Widerrufsrecht. Die bloße Öffnung einer gewöhnlichen Verkaufs- oder Transportverpackung genügt nicht.
- 6. Bei Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung besteht nach Entfernung der Versiegelung kein Widerrufsrecht.
- 7. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung und Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts.
- 8. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- 9. Rücknahmen oder Umtauschmöglichkeiten außerhalb gesetzlicher Rechte erfolgen ausschließlich aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung oder freiwillig aus Kulanz. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. MacTrade kann eine freiwillige Rücknahme insbesondere von vorheriger Zustimmung, vollständigem Lieferumfang, einwandfreiem Zustand und vollständiger Originalverpackung abhängig machen. Individuell konfigurierte Waren, entsiegelte Software und nicht mehr als Neuware veräußerbare Produkte sind von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 11 Rücksendungen, Daten und Aktivierungssperren
- 1. Vor Rücksendung eines Geräts hat der Kunde, soweit technisch möglich und zumutbar, persönliche Daten zu sichern und anschließend vom Gerät zu entfernen. SIM-Karten, Speicherkarten und nicht zum Lieferumfang gehörendes Zubehör sind zu entnehmen.
- 2. Aktivierungs-, Ortungs-, Geräteverwaltungs- und Kontosperren, insbesondere „Wo ist?“ beziehungsweise die Apple-Aktivierungssperre, sind vor der Rücksendung zu deaktivieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- 3. Gesetzliche Widerrufs- und Mängelrechte werden durch diese Mitwirkungspflichten nicht eingeschränkt. Ist eine Prüfung, Reparatur, Rücksetzung oder Weiterverwendung aufgrund einer nicht entfernten Sperre oder fehlenden Zugangsinformation technisch nicht möglich, kann sich die Bearbeitung bis zur erforderlichen Mitwirkung des Kunden verzögern.
- 4. MacTrade übernimmt keine Verpflichtung zur Sicherung oder Wiederherstellung von Daten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde bleibt für eine geeignete Datensicherung verantwortlich.
§ 12 Mängelhaftung und Verjährung
- 1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.
- A. Verbraucher
- 2. Gegenüber Verbrauchern gelten bei neuen Waren die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- 3. Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines Verbrauchers auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Eine Regelung allein in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht.
- 4. Bei Waren mit digitalen Elementen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über Aktualisierungen, Aktualisierungspflichten, Ablaufhemmungen und Mängelrechte unberührt.
- B. Unternehmer
- 5. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- 6. Die Verkürzung gilt nicht:
- a) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten;
- b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- c) bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie;
- d) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- f) für gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB;
- g) für Ansprüche wegen dinglicher Rechte Dritter, aufgrund derer die Herausgabe der Ware verlangt werden kann; oder
- h) soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht, insbesondere in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB.
- 7. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von MacTrade durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, soweit gesetzlich zulässig. MacTrade ist eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen; die beanstandete Ware ist auf Verlangen zur Prüfung bereitzustellen.
- 8. Ein Unternehmer ist ohne vorherige Zustimmung von MacTrade grundsätzlich nicht berechtigt, einen behaupteten Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der Kosten zu verlangen. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder fehlgeschlagener Nacherfüllung, bleiben unberührt.
- C. Allgemeine Bestimmungen
- 9. Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte führen nur dann zum Ausschluss von Mängelansprüchen, wenn und soweit der geltend gemachte Mangel hierdurch verursacht wurde.
- 10. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit eine Beschädigung ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, ungeeignete Stromversorgung, Überbeanspruchung, Unfall, Feuchtigkeit, Überspannung oder andere nach Gefahrübergang eingetretene äußere Einflüsse verursacht wurde, die MacTrade nicht zu vertreten hat.
- 11. Normaler Verschleiß und gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäße Nutzung stellen keinen Sachmangel dar.
- 12. Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränken Ansprüche gegen MacTrade nicht ein. Inhalt, Dauer und räumlicher Geltungsbereich ergeben sich aus der Garantieerklärung des jeweiligen Garantiegebers.
- 13. Bei Vorgänger- oder Auslaufmodellen gelten die gesetzlichen Mängelrechte unverändert. Für die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie kann eine Korrektur des beim Hersteller hinterlegten Kaufdatums erforderlich sein. MacTrade stellt die hierfür vorhandenen Kaufnachweise zur Verfügung; die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Verfahren des Garantiegebers.
§ 13 Produktangaben, Kompatibilität, Software und digitale Inhalte
- 1. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Produktmerkmale. Abbildungen dienen der Darstellung; geringfügige, technisch bedingte Farb- oder Darstellungsabweichungen bleiben möglich, dürfen die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion und Verwendbarkeit jedoch nicht beeinträchtigen.
- 2. Der Kunde hat vor der Bestellung zu prüfen, ob ein Produkt mit seinen Geräten, Anschlüssen, Betriebssystemen und sonstigen technischen Umgebungen kompatibel ist, soweit MacTrade die hierfür erforderlichen Angaben klar bereitstellt. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben von MacTrade bleiben unberührt.
- 3. Bezeichnungen wie „Vorgängermodell“, „Auslaufmodell“, „refurbished“, „B-Ware“ oder „gebraucht“ werden beim Produkt ausgewiesen. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
- 4. Für Software, digitale Inhalte und Lizenzprodukte gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers oder Rechteinhabers. Der Kunde erhält nur die darin oder im Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- 5. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Bereitstellung, Aktualisierung und Mängelhaftung.
- 6. Dienste, Konten, Cloud-Angebote, Mobilfunkleistungen oder sonstige Leistungen Dritter sind nur dann Vertragsgegenstand von MacTrade, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen gelten die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
§ 14 Haftung und Datensicherung
- 1. MacTrade haftet unbeschränkt:
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- c) nach dem Produkthaftungsgesetz;
- d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- e) im Umfang einer von MacTrade übernommenen Garantie; und
- f) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet MacTrade nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- 3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- 4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von MacTrade.
- 5. Soweit im Zusammenhang mit einer vereinbarten Leistung Daten verarbeitet werden können, ist der Kunde verpflichtet, vorher eine dem Stand der Technik entsprechende vollständige Datensicherung vorzunehmen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- 6. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre. Die unbeschränkten Haftungstatbestände nach Absatz 1 bleiben unberührt.
§ 15 Ausfuhrkontrolle und gesetzliche Lieferbeschränkungen
- 1. Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine anwendbaren nationalen, europäischen oder internationalen Exportkontroll-, Sanktions- oder sonstigen gesetzlichen Verbote entgegenstehen.
- 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für eine von ihm veranlasste Weiterverbringung, Ausfuhr oder Wiederausfuhr erforderlichen Genehmigungen und Nachweise in eigener Verantwortung einzuholen, soweit diese Verpflichtung gesetzlich ihn trifft.
- 3. MacTrade kann eine Bestellung vor Vertragsschluss ablehnen, wenn die Lieferung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würde oder notwendige Prüfungen nicht abgeschlossen werden können. Tritt ein bei Vertragsschluss nicht erkennbares gesetzliches Lieferverbot erst danach ein, gelten die gesetzlichen Rechte; bereits erhaltene Zahlungen werden im Fall einer Vertragsbeendigung unverzüglich erstattet.
§ 16 Datenschutz, Bonitätsprüfung und Betrugsprävention
- 1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- 2. Einzelheiten zur Vertrags- und Zahlungsabwicklung, zur Einbindung von Zahlungs- und Finanzierungsdienstleistern, zu Bonitätsprüfungen und zur Betrugsprävention ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MacTrade und den Informationen des jeweiligen Dienstleisters.
- 3. Eine Bonitäts- oder Betrugsprüfung erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht und der Kunde nach den geltenden Datenschutzvorschriften informiert wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine erforderliche Datenschutzinformation oder Einwilligung.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
- 1. MacTrade ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- 2. Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
- 2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- 3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- 4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Regensburg. Gleiches gilt, soweit gesetzlich zulässig, für Unternehmer ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder bei unbekanntem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung.
- 5. MacTrade bleibt berechtigt, einen Unternehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 19 Schlussbestimmungen
- 1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
- 3. Maßgeblich ist die bei Abgabe der Bestellung wirksam einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Frühere Fassungen werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen dokumentiert.
- 4. Alle Produkte werden nur angeboten, solange sie verfügbar sind. Die Darstellung eines Produkts im Onlineshop begründet noch keine Lieferpflicht.
Stand: 5. August 2026